Versicherungen & VorsorgeGmbH-Geschäftsführer: Vorsorge für die Berufsunfähigkeit
Vorsorge oft lückenhaft Für viele GGF entstehen aufgrund der meist unzureichenden gesetzlichen Versicherungsleistungen erhebliche Versorgungslücken. Zumal viele GGF nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen: „Beherrschende“ GGF gelten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als selbstständig, sind damit nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die GmbH. Daher sind GGF stärker für sich und ihre Zukunft selbst verantwortlich. Eine private Absicherung nach Leistung der vertraglich festgelegten Entgeltfortzahlung sollte den Einkommensverlust im Krankheitsfall ausgleichen. „Nicht beherrschende“ GGF gelten im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als Arbeitnehmer und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die GmbH. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten als Arbeitnehmer im Anschluss an die Entgeltfortzahlung ein Krankentagegeld. Die Höhe hängt vom Verdienst ab, beträgt aber maximal 2.598,60 Euro pro Monat. Die meist entstehende Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld sollte über einen privaten Vertrag abgesichert werden. Was kommt nach dem Krankengeld? In der Bevölkerung wird der Bedarf an der Berufsunfähigkeitsvorsorge bisher nur begrenzt wahrgenommen. Das Risiko wird unterschätzt. Nicht Unfälle, sondern Krankheiten sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Sollte überhaupt ein gesetzlicher Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen, können im Fall der Berufsunfähigkeit gravierende Lücken klaffen. Hier ist es besonders dringlich, bedarfsorientierten Versicherungsschutz eigeninitiiert aufzubauen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert im Anschluss an die im Anstellungsvertrag vereinbarte Entgeltfortzahlung ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Neben der richtigen Bemessung der Höhe der monatlichen Rente und der Abstimmung auf den Anstellungsvertrag für den Leistungsbeginn ist es ebenso wichtig, die Qualität des Versicherungsschutzes zu bewerten. Ein exzellenter Versicherer verzichtet zum Beispiel auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes oder die abstrakte Verweisung. Unheilbar krank – was jetzt? Im Falle einer schweren Krankheit stellt die Krankenversicherung mindestens die Notversorgung sicher, jedoch sind spezielle Behandlungen und eine bestmögliche Versorgung für eine schnelle Genesung oftmals sehr kostenintensiv und müssen aus eigener Tasche (mit)finanziert werden. Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist eine Personenversicherung, deren Leistung beim Eintritt von definierten schweren Krankheiten ausgezahlt wird. Die verschiedenen Tarife der Versicherungen unterscheiden sich in der Anzahl der versicherten Krankheitsbilder, in den Leistungen, den Beiträgen und natürlich in den Bedingungswerken. Daher empfiehlt sich die Hinzunahme eines Spezialisten, der bei der Erstellung eines individuellen Konzepts und der Wahl der Bausteine die gegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Autor: Florian Sommer, Senior Financial Consultant |




