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Verdienstausfallentschädigung: Keine Gewinnverteilung auf mehrere Jahre

Verdienstausfallentschädigung: Keine Gewinnverteilung auf mehrere Jahre  Erhält Ihre GmbH für umfangreiche Straßenbaumaßnahmen vor oder in der Nähe ihres Geschäfts einen Geldausgleich für zukünftige Erwerbsverluste, muss diese Einnahme sofort in voller Höhe als Betriebseinnahme versteuert werden. 

Für solche Zahlungen kann generell ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz gebucht werden. Hierüber werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Dies soll gewährleisten, dass ein vorab vereinnahmtes Entgelt entsprechend dem Realisationsprinzip erst dann durch Auflösung des RAP erfolgswirksam wird, wenn der Kaufmann seine noch ausstehende Gegenleistung erbracht hat. Denn Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn sie am Abschlussstichtag durch Umsätze realisiert sind. Insoweit ist die Zielrichtung der RAP mit der Passivierung von Anzahlungen vergleichbar.

Für die Verdienstausfallentschädigung lässt sich hingegen kein RAP bilden. Denn diese setzt zumindest noch eine zeitbezogene Dauerverpflichtung voraus, die einem stetigen Wertverzehr unterliegt. Bei einer Ausgleichszahlung für die künftigen Umsatzeinbußen muss Ihre GmbH als Empfängerin aber keine spätere Gegenleistung mehr erbringen. Es handelt sich daher um eine einmalige, bereits vollzogene Leistung durch die Duldung des Straßenbaus. Der wirtschaftliche Grund für die Einnahme liegt somit vor dem Bilanzstichtag.

 
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