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Unternehmensnachfolge: Steuerentlastungen ab 2010
 Unternehmensnachfolge: Steuerentlastungen ab 2010   Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 können verschenkte oder vererbte Anteile an GmbHs komplett und unabhängig von ihrem Wert steuerfrei bleiben, wenn der Gesellschafter als Schenker oder Erblasser am Nennkapital der GmbH zu mehr als 25 Prozent unmittelbar beteiligt ist.

Dieses neue Privileg ist allerdings von einigen strengen Voraussetzungen abhängig. Diese werden jetzt entschärft, und dies sogar rückwirkend für Besitzerwechsel ab dem 1.1.2009. Dabei bleibt es beim Wahlrecht zwischen zwei verschiedenen Optionsmodellen:

1. 85 Prozent des begünstigten Vermögens bleibt steuerfrei, wenn das Unternehmen anschließend fünf (zuvor sieben) Jahre nahezu unverändert fortgeführt wird. 15 Prozent des Vermögens werden als nicht produktiv und damit als nicht begünstigt eingestuft. Dabei kann eine Freigrenze von 150.000 Euro genutzt werden. Die Summe der Jahreslohnsummen darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 400 Prozent (zuvor 650 Prozent) der Ausgangslohnsumme – das ist die durchschnittliche Jahreslohnsumme der letzten fünf Jahre – gesunken sein.

2. 100 Prozent des begünstigten Vermögens bleibt steuerfrei, wenn das Unternehmen sieben (zuvor zehn) Jahre fortgeführt wird. Die Summe der Jahreslohnsummen darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 700 Prozent (zuvor 1.000 Prozent) der Ausgangslohnsumme gesunken sein.

Bei Betrieben mit bis zu 20 (zuvor zehn) Mitarbeitern wird die Lohnsumme nicht herangezogen. Sofern die jeweiligen Fristen nicht eingehalten werden, wird die Steuer nachträglich nur anteilig erhoben. Wer also als Erbe die 10-Jahresfrist wählt und den Anteil nach vier Jahren verkauft, hält 4/7 (zuvor 4/10) des Wertes unangetastet und zahlt nur auf den Rest Steuern nach. Ähnlich sieht es bei der Lohnsumme aus.

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 Euro angehoben. Nach Überschreiten dieser Schwelle wurden jedoch drastisch steigende Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent angesetzt. In der Steuerklasse II gelten bei Erbschaften und Schenkungen ab 2010 geminderte Tarife zwischen 15 und 43 Prozent. Das betrifft Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Schwiegereltern und -kind sowie dem geschiedenen Ehegatten.

Steuersätze in der Steuerklasse II

Vermögen bis 2009 2010 

75.000 €

30%

15%

300.000 € 

30%

20%

600.000 €

30%

25%

6.000.000 €

30%

30%

13.000.000 €

50%

35% 

26.000.000 €

50%

40%

über 26 Millionen

50%

43%

Sofern Vermögen vererbt oder verschenkt wird, spielt die Tarifabsenkung keine Rolle. Denn für den Firmennachfolger gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad immer die günstigste Steuerklasse I.
 

 
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