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Recht & Steuern
Lückenhafter Rechtsschutz in Patentverletzungsverfahren

Schäden durch die Rechtsschutzlücke für Beklagte in Patentverletzungsverfahren erreichen schnell Millionenhöhe und bedrohen daher besonders kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz. Der patentverein.de e.V. fordert gesetzliche Regelungen für den Rechtsgüterschutz im Patentrecht.

 
Der Rechtsgüterschutz im Patentrecht ist mangelhaft und widerspricht dem Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt die kürzlich veröffentlichte rechtswissenschaftliche Studie „Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung“ des auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Rasmus Keller.

Die Studie ist für den Patentverein e.V. der Anlass, Verbesserungen des Rechtsschutzes im Patentrecht zu fordern. Entsprechende Reformen könnten aus Sicht der Interessenvertretung mittelständischer Industrieunternehmen auch die Probleme lösen, die mit der Trennung zwischen Patentverletzungsverfahren und Verfahren über den Bestand von Patenten (Einspruchs- beziehungsweise Nichtigkeitsverfahren) einher gehen. Diese Trennung ist aus Sicht von des Patentvereins äußerst fragwürdig und riskiert Fehlurteile, wenn Unternehmen wegen der Verletzung zweifelhafter und schwacher Patente bereits vor einer Überprüfung dieser Patente durch das Bundespatentgericht verklagt und verurteilt werden. So gebe es immer wieder Fälle, in denen vorauseilende Verletzungsurteile vollstreckt werden, obwohl das von der Gegenseite angestrengte Nichtigkeitsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

„Die Studie analysiert, inwiefern die festgestellte Rechtsschutzlücke verfassungswidrig ist und nicht heilbare wirtschaftliche Schäden anrichtet: Dies betrifft die Fälle, in denen der Patentverletzungsprozess gegen einen vermeintlichen Patentverletzer nicht ausgesetzt wird, bis über das Nichtigkeitsverfahren entschieden ist. Diese Nichtaussetzung ist bisher die Regel bei Patentverletzungsprozessen“, so Dr. Heiner Flocke, Vorstandsvorsitzender von patentverein.de. Durch die Nichtaussetzung sei der vermeintliche Patentverletzer den Wirkungen des Patents ausgesetzt, bis es im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens vernichtet werde. Dies könne jedoch mehrere Jahre dauern. „Auch wenn dann die Wirkungen des Streitpatents für den Beklagten beendet sind, ist die erfolgte Vollstreckung des Verletzungsurteils mit immensen Schäden verbunden, die immer wieder Millionenhöhe erreichen und Unternehmen ruinieren können. Im Nachhinein ist das nicht wieder gut zu machen“ kommentiert Dr. Heiner Flocke. Fehlende Aussetzungen wirken sich nach Angaben von patentverein.de vor allem bei fragwürdigen Klagepatenten schädlich aus. Qualitätsprobleme, die Patentflut in Europa und der missbräuchliche Einsatz schwacher Patente gegen Wettbewerber trügen daher ursächlich zum Schaden bei, der durch nicht ausgesetzte Patentverletzungsprozesse entstehe.

Laut der Studie „Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung“ stellt der bisherige Aussetzungsgrundsatz „in der Regel und im Zweifel für den Patentinhaber“ einen „Fremdkörper im deutschen Verfassungsstaat dar. Diese Praxis sei mit dem im Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1) garantierten Anspruch auf umfassenden effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar. Grundsätzlich gelte demnach, dass derjenige den stärkeren Rechtsschutzanspruch habe, dem der größere Schaden durch Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts drohe.
Rasmus Keller kommt bei seinen Analysen zum Schluss, dass bei der für Patentverletzungsklagen typischen Gefährdungslage „grundsätzlich der vermeintliche Patentverletzer den stärkeren Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz“ hat. Der Autor führt aus: „Deshalb hat regelmäßig die Aussetzung zugunsten des Nichtigkeits- oder Einspruchsverfahrens zu erfolgen, wenn nicht die Prüfung der Erfolgsaussichten von Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren ergibt, dass eine überragende Wahrscheinlichkeit für den Bestand des Patents spricht und so der zunächst stärkere Rechtsschutzanspruch des Beklagten überwunden werden kann“. Der Wirtschaftsjurist fordert daher eine Umkehrung der bisherigen Praxis, nicht auszusetzen, in eine Entscheidungspraxis nach dem Grundsatz "in der Regel und im Zweifel für den Beklagten“.

patentverein.de sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, angemessenen Rechtsgüterschutz im Patentrecht durchzusetzen. „Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, sich für Verfahren einzusetzen, die für Rechtsgüterschutz auch im Patentrecht sorgen, so wie es im Grundgesetz, im Verwaltungsrecht und in hochrangiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugesichert wird. Entsprechende Regelungen müssen außerdem auf europäischer Ebene eingeführt werden, im Rahmen aller Initiativen zur Vereinheitlichung der europäischen Patentgerichtsbarkeit“, erläutert Dr. Heiner Flocke. Er fügt hinzu: „patentverein.de plant, konkrete gesetzgeberische Vorschläge zu entwickeln, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wir werden diese Vorschläge mit den Verantwortlichen in Parlament und Regierung diskutieren“.

www.patentverein.de 

 
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