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Recht & Steuern
Gutscheine mit Wertangabe sind erlaubt

Überlässt der Chef seinen Mitarbeitern Gutscheine, etwa zum Bezug von Treibstoff in der nahe gelegenen Tankstelle, stellt dies einen Sachbezug dar. Beträgt der ausgewiesene Wert maximal 44 Euro pro Monat, fallen hierauf weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsabgaben an.

 

Eine solche Gestaltung ist auch für die Firma lukrativ, da auf solche Zahlungen über Gutscheine oder Tankkarten keine Sozialabgaben fällig werden, die sie ansonsten rund zur Hälfte tragen müsste. Diese günstige Regelung erlaubt jetzt der Bundesfinanzhof über drei aktuelle Urteile. Dabei geht es um eine gesetzliche Regelung, wodurch der Arbeitgeber für seine Belegschaft eine monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro und aufs Jahr hochgerechnet von 528 Euro nutzen kann, dies Summe kann also pro Mitarbeiter komplett steuerfrei gestellt werden.

Dies akzeptierte der Fiskus bislang aber nur für den Bezug von Waren und Dienstleistungen und nicht für den Fall, dass ein Arbeitgeber seinen Geschäftsführern oder anderen Mitarbeitern Gutscheine mit einem konkreten Wertausweis ausstellt. Hier sollen im Zeitpunkt der Übergabe Lohneinnahmen in Form von Geld vorliegen und aufgrund dieser strikten Auffassung der Finanzverwaltung schied eine Privilegierung für Sachbezüge aus.

Nach Ansicht der Richter können nunmehr auch vom Arbeitgeber überreichte Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine steuerbefreiter Sachlohn sein. Selbst wenn diese einen konkreten Wertausweis enthalten, liegt im Zeitpunkt der Übergabe kein Barlohn vor, sodass die Freigrenze verwendbar ist und der Gutschein komplett steuerfrei ausgehändigt werden kann (Az. VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10).

Denkbar sind hier beispielsweise Fälle, in denen das Unternehmen seiner Belegschaft das Recht einräumt, bis zur Höhe von monatlich 44 Euro auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle Benzin für den eigenen Pkw zu tanken. Eine andere Alternative wäre, dem Angestellten jeweils einen Geschenkgutschein auszustellen, mit dem dieser bei Einzelhandelskette oder Großmarkt pro Monat nach seiner Wahl Gegenstände bis 44 Euro auswählen kann. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Beschäftigten mit den von der GmbH ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür erstatten lassen.

 
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