Bilanzausweis von Rückkaufsverpflichtungen | | Der BFH hat entschieden, dass die Rückkaufsverpflichtung eines Kfz-Händlers unabhängig vom Rückkaufsgeschäft als Verbindlichkeit in der Bilanz auszuweisen ist. Dazu hat das BMF einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Ein Fall „aus dem Leben“: Ein Kfz-Händler verpflichtet sich, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen. |
Diese Verpflichtung stellt nach Auffassung des BFH (Urteil vom 11.10.2007, Az. IV R 52/04) eine wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Leistung dar, die lösgelöst von einem verbindlich festgesetzten Preis in der Bilanz als Verbindlichkeit auszuwesen sei. Dem widerspricht das BMF (Sachreiben vom 12.8.2009, Az. IV C 6 – S 2137/09/10003). Zwar sei die Rückkaufsverpflichtung eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Belastung. Der BFH übersehe aber, dass dieser Belastung ein wirtschaftlicher Vorteil in Form eines Anspruchs auf Übertragung der betroffenen Fahrzeuge gegenüberstehe. Die BFH-Entscheidung sei daher nicht über den entschiedenen Fall hinaus anzuwenden. Hinweis: In einschlägigen Fällen muss zudem ggf. eine Drohverlustrückstellung gebildet werden.
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