Recht & SteuernAus für ELENA: Elektronischer Entgeltnachweis endgültig vom Tisch
Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden Meldepflichten entlastet werden. „Aus unserer Sicht können die Erfahrungen aus diesem Projekt, aber künftig dazu genutzt werden, es den Arbeitgebern zu möglichen, auf konkrete Nachfrage Daten von Arbeitnehmern elektronisch – anstelle auf Papier – an Behörden zu ermitteln. Die bisher nutzlos gesammelten Erhebungen müssen aber unverzüglich gelöscht werden“, fordert Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln. Keine Auswirkung auf weitere E-Projekte - ELStAM und E-Bilanz
Die Einstellung des ELENA-Verfahrens hat keine Auswirkung auf das von der Finanzverwaltung angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Ziele für den Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden mit dem sog. Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz weiter verfolgt, das planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden soll. Es bleibt daher für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012.
Bei einem weiteren E-Projekt der Bundesregierung, der Einführung der E-Bilanz, gibt es für die betroffenen Unternehmen etwas mehr Zeit. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf die deutliche Kritik und die Forderungen nach einer erneuten Verschiebung der E-Bilanz reagiert. Der überarbeitete Entwurf eines BMF-Schreibensvom 5. Juli 2011, der den Verbänden zur Anhörung vorliegt, enthält eine Nichtbeanstandungsregelung für 2012.
Das bedeutet: Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn die Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 noch nicht elektronisch übertragen. Die Abgabe in Papierform ist in diesen Fällen weiterhin zulässig. Die erstmalige elektronische Übermittlung rückt damit zeitlich zwar weiter nach hinten, der Umfang der Anforderungen bleibt für die Unternehmen jedoch bestehen. Wesentliche Erleichterungen oder Ausnahmen enthält das Schreiben im Übrigen nicht. Zur endgültigen Gliederungstiefe der Taxonomie trifft es ebenfalls keine Aussage. |




