Banner
 
Recht & Steuern
Aus für ELENA: Elektronischer Entgeltnachweis endgültig vom Tisch

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird nach dem Willen der Bundesregierung nun endgültig eingestellt werden. Mit dem ELENA-Verfahren werden bislang alle Arbeitgeber monatlich verpflichtet, neben den Meldungen für die Lohnsteuer und für die Sozialversicherungsträger, eine Vielzahl weiterer, auch persönlicher Daten mitzuteilen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Daten jemals für irgendeinen Zweck benötigt werden. Mit dieser Entscheidung ist die Bundesregierung wohl dem Verfassungsgericht zuvorgekommen, bei dem eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorliegen, die sich sowohl gegen den unvertretbaren Bürokratieaufwand als auch gegen die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung wenden.

 

Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden Meldepflichten entlastet werden. „Aus unserer Sicht können die Erfahrungen aus diesem Projekt, aber künftig dazu genutzt werden, es den Arbeitgebern zu möglichen, auf konkrete Nachfrage Daten von Arbeitnehmern elektronisch – anstelle auf Papier – an Behörden zu ermitteln. Die bisher nutzlos gesammelten Erhebungen müssen aber unverzüglich gelöscht werden“, fordert Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln.

Keine Auswirkung auf weitere E-Projekte - ELStAM und E-Bilanz
 
Die Einstellung des ELENA-Verfahrens hat keine Auswirkung auf das von der Finanzverwaltung angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Die Ziele für den Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden mit dem sog. Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz weiter verfolgt, das planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden soll. Es bleibt daher für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei dem Starttermin Januar 2012.
 
Bei einem weiteren E-Projekt der Bundesregierung, der Einführung der E-Bilanz, gibt es für die betroffenen Unternehmen etwas mehr Zeit. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf die deutliche Kritik und die Forderungen nach einer erneuten Verschiebung der E-Bilanz reagiert. Der überarbeitete Entwurf eines BMF-Schreibensvom 5. Juli 2011, der den Verbänden zur Anhörung vorliegt, enthält eine Nichtbeanstandungsregelung für 2012.
 
Das bedeutet: Die Finanzverwaltung wird es nicht beanstanden, wenn die Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 noch nicht elektronisch übertragen. Die Abgabe in Papierform ist in diesen Fällen weiterhin zulässig. Die erstmalige elektronische Übermittlung rückt damit zeitlich zwar weiter nach hinten, der Umfang der Anforderungen bleibt für die Unternehmen jedoch bestehen. Wesentliche Erleichterungen oder Ausnahmen enthält das Schreiben im Übrigen nicht. Zur endgültigen Gliederungstiefe der Taxonomie trifft es ebenfalls keine Aussage.
 
 
Aktuelle Ausgabe 02/2012

Jetzt informieren und anmelden!


Beileger Ausgabe 03/2012

Zum ePaper!

Erfahren Sie mehr über Factoring!
Newsletter


Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Melden Sie sich jetzt für den Newsletter an.
Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!