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Recht & Steuern
Recht & Steuern:
Reisekosten – Kombination von Urlaub und Geschäftsreise ist absetzbar
GmbH-Geschäftsführer dürfen ihre Geschäftsreisen auch dann von der Steuer als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzen, wenn sie die Tour um ein paar private Urlaubstage oder aus anderen privaten Gründen verlängern. Denn in einem Grundsatzbeschluss kippte der Große Senat des Bundesfinanzhofs das sogenannte Aufteilungsverbot, wonach gemischt veranlasste Aufwendungen in vollem Umfang vom Abzug ausgeschlossen sind.
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Recht & Steuern:
Haushaltsnahe Dienstleistung  – Umfangreicher Anwendungserlass des Fiskus
Seit 2009 lassen sich Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro im Jahr mit 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Diese verdoppelte Förderung kann Ihre GmbH bei ihren Kunden als Werbeargument anbringen, um einen Auftrag zu erhalten.
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Recht & Steuern:
Investitionsabzugsbetrag (2) Pläne müssen hinreichend konkret sein
Beabsichtigt Ihre GmbH die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter in den kommenden drei Jahren, kann sie 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten und bis zu 200.000 Euro vorab als Aufwand steuerlich absetzen.
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Recht & Steuern:
Investitionsabzugsbetrag (1) Ansatz beim betrieblichen Fuhrpark
GmbHs können für die künftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Anlageguts bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd über einen Investitionsabzugsbetrag abziehen, soweit...
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Recht & Steuern:
Umsatzsteuer: Mögliche Neueinstufung von Speiselieferungen

 

 

Bietet Ihre GmbH z.B. über einen Verkaufswagen Speisen an, ist grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob sich der Umsatz auf Lebensmittel zum Mitnehmen ohne Dienstleistungen bezieht (sieben Prozent Umsatzsteuer) oder ob ein sofortiger Verzehr an Ort und Stelle vorliegt (19 Prozent Umsatzsteuer).


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Recht & Steuer:
Neues Bilanzrecht–Großer Nachholbedarf in Sachen BilMoG

 BilMoG

 

Während viele Unternehmen noch ihre Bilanzzahlen aus 2009 aufbereiten, hat das Geschäftsjahr 2010 längst begonnen. Seit 1. Januar gelten die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und verändern die bisherige Bilanzierungspraxis grundlegend. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) verfahren viele Unternehmen weiterhin nach altem HGB-Recht und verschieben die BilMoG-Umstellung auf das Jahresende. Der BVBC warnt: Werden Neuregelung erst im Jahresabschluss eingearbeitet, entstehen viele Gefahren und Risiken.

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