Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers: Einhaltung der Zweiwochenfrist unerlässlich | | Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, muss die Kündigung binnen zwei Wochen nach Kenntnisnahme des wichtigen Grundes durch die Gesellschafter ausgesprochen werden. |
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Betriebliche Gesundheitsvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer: Wann liegen steuerfreie Arbeitgeberleistungen vor? | | Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist eine neue Vorschrift in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden, wonach Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer jährlich bis zu 500 € zur Gesundheitsförderung lohnsteuer- und sozialabgabenfrei zahlen können (§ 3 Nr. 34 EStG). Dabei muss der Arbeitgeber kein eigenbetriebliches Interesse an der geförderten Maßnahme nachweisen. |
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Persönlichen Haftung des Kommanditisten durch Entnahme von Gewinnanteilen möglich | | Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt gem. § 172 Abs. 4 HGB auch wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalkonto durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Hafteinlage herabgemindert ist oder wird. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich allein nach dem Inhalt der Bilanz und nicht nach dem guten Glauben des Gesellschafters. |
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Merkel: "Ein tolles Stück Mittelstand!"  | | Nach Überzeugung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel "ist der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Dies gilt besonders in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise." |
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Steuerliche Behandlung von Zeitwertenkonten-Modellen | | Mit Schreiben vom 17.6.2009 hat das BMF zur lohn- und einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen Stellung genommen. |
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Dienstwagenüberlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung stets Arbeitslohn  | | Der BFH hat entschieden, dass die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung auch dann zum Arbeitslohn zählt, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt, dem die private Nutzung des PKW im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet wurde. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung komme in einem solchen Fall nicht in Betracht. |
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