Personal & WeiterbildungMitarbeiterentsendung: Gut versichert ins Ausland
Für kurzfristige Aufenthalte kann die Firma die üblichen Reiseversicherungen für ihre Mitarbeiter abschließen (Auslandskrankenversicherung, Reisegepäck) aber auch Unfall- und Risikolebensversicherungen in Betracht ziehen, die zugunsten der Firma (Keyman-Policen) oder zugunsten der Mitarbeiter und deren Familien abgeschlossen werden können. Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten sind andere Aspekte zu beachten. Sozialversicherungsschutz erhalten Je nach Zielland und der Gestaltung des Arbeitsvertrags entfällt der deutsche Sozialversicherungsschutz ganz oder teilweise (Wegfall der Versicherungspflicht in Deutschland, keine entsprechende Absicherung im Zielland). Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder mit Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bestehen Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Arbeitnehmer erwerben dort statt in Deutschland Ansprüche auf spätere Rentenauszahlungen. Gesetzlich Krankenversicherte können innerhalb der EU in die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des Gastlandes wechseln. Für entstehende Lücken müssen Versicherungslösungen gefunden werden, die den bisherigen Sozialversicherungsschutz ergänzen oder komplett ersetzen (Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung). Dies gilt, wenn die Familie des Arbeitnehmers mit ins Ausland geht, auch für die Angehörigen. Nicht mehr zu zahlende Beiträge zur Sozialversicherung stehen für private Versicherungs- und Vorsorgeverträge zur Verfügung. Für Unternehmen, die eine größere Zahl von Mitarbeitern entsenden, lassen sich Gruppenverträge gestalten, die gegenüber Einzellösungen Leistungs- beziehungsweise Beitragsvorteile bieten. Eine in Deutschland abgeschlossene Private Krankenversicherung benötigt eine inländische Kontaktadresse für die Abwicklung. Die Leistung darf nicht auf die deutschen Gebührenordnungen beschränkt sein, falls die Kosten im Zielland höher sind. Kann die private Krankenversicherung nicht weitergeführt werden, sollte eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden,die gewährleistet, dass der Mitarbeiter nach seiner Rückkehr zu den ursprünglichen Bedingungen wieder in seinen alten Versicherungstarif zurück kann. Oft unterschätzt: Berufsunfähigkeit Die Gefahr der Berufsunfähigkeit wird oft unterschätzt: Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor Erreichen des Ruhestands berufsunfähig. Seit 2001 sieht die deutsche Sozialversicherung nur noch Erwerbsminderungsrenten vor, die nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Je nach Einsatzart oder Land steigt das Berufsunfähigkeitsrisiko. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Wer nach seinem Auslandsaufenthalt wieder zurückkehrt, sollte seine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland unverändert fortführen, es sei denn, im Zielland ist eine bAV obligatorisch. Plant der Entsandte seinen Ruhestand im Ausland zu verbringen, kann es sinnvoll sein, in ein betriebliches Altersversorgungssystem im Ausland einzuzahlen. Werden Mitarbeiter in unterschiedliche Länder entsandt, ist eine bAV über einen externen Versorgungsträger in einem Drittland möglich, damit nicht für jeden Auslandseinsatz eine neue Regelung gefunden werden muss. Dies alles gilt es rechtzeitig vor der Abreise zu klären, damit die Unsicherheit über die soziale Absicherung keine zusätzliche Belastung für den Expatriat darstellt. Autor: Karl-Heinz Küpper |




