Kurzarbeitergeld soll zum 1. Juli verlängert werden
Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen. Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit angewiesen hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt. Das Kurzarbeitergeld wird so einfach wie möglich gestaltet. So soll etwa eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig machen. Vorteile bei Weiterbildung Bereits heute erstatten die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 Prozent übernommen werden. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahrs 2010. Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für das Kurzarbeiter-geld aus konjunkturellen Gründen in diesem Jahr 2,1 Milliarden Euro eingeplant. Im 1. Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben. Die BA schätzt, dass gegenwärtig zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen sind. Im Schnitt sei ihre Arbeitszeit um ein Drittel verringert worden. Dies entspreche etwa 450.000 Vollzeitstellen. Im April haben Unternehmen für rund 450.000 weitere Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet. In den Vormonaten waren es sogar zwischen 600.000 und 700.000. |

