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Neues Erbschaftsteuer und Bewertungrecht: Ermittlung des gemeinen Werts im vereinfachten Ertragswert

Der gemeine Wert kann im neuen Erbschaftsteuer- bzw. Bewertungsrecht, das seit dem 1.1.2009 in Kraft getreten ist, im Wege des sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens gesondert ermittelt werden, „sofern dadurch keine offensichtlich unzutreffende Ergebnisse erzielt werden“ (§ 199 Abs. 2 BewG n.F.).

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Aktuelle Ausgabe 06/2011

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