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Personal & Weiterbildung
Zeitarbeit: Kollegen auf Zeit richtig einsetzen

In wirtschaftlich unruhigen Zeiten greifen Unternehmen verstärkt auf die Angebote von Zeitarbeitsfirmen zurück, um flexibler auf die Schwankungen des Marktes reagieren zu können. Mehr als 900.000 Menschen sind derzeit in der Zeitarbeits-Branche beschäftigt. Auch wenn ihre Dienste begehrt sind, nicht immer treffen Zeitarbeitnehmer auf gute Bedingungen in den Firmen, die sie anfordern: Keine festen Ansprechpartner, keine klaren Einweisungen, wenig Unterstützung. Mangelnde Integration in den Betrieb schmälert aber das Wohlbefinden und die Produktivität der neuen Mitarbeiter und erhöht das Risiko einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls.

In der aktuellen Ausgabe von DGUV Arbeit und Gesundheit rät Arbeitsschutzexperte Herbert Grond von der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) deshalb: "Zeitarbeit soll dem entleihenden Unternehmen Nutzen bringen. Deshalb sollten Zeitarbeiter gut im Betrieb integriert werden. Wer die allzu häufige Praxis auflöst, Zeitarbeiter vor allem aus Kostenaspekten einzusetzen und sie wie 'Beschäftigte zweiter Klasse' zu behandeln, kann ihr Potenzial besser nutzen."

Eine weitere Voraussetzung für ein gutes Gelingen des Einsatzes ist die funktionierende Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb. Beide Seiten sollten vorab klären, wer wofür zuständig ist. - Wer unternimmt welche Sicherheitsunterweisung? Wer stellt die persönliche Schutzausrüstung? VBG Experte Grond empfiehlt: "Der Einsatzbetrieb sollte seine Anforderungen so genau wie möglich beschreiben. Der Disponent der Zeitarbeitsfirma sollte sich am besten vor Ort den vorgesehenen Arbeitsplatz besichtigen." Denn nur eine gute Vorbereitung gewährleistet Sicherheit und Effizienz eines Arbeitseinsatzes.

FĂĽr Beteiligte von Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieben, die sich ĂĽber ihre Rechte und Pflichten bei der ArbeitnehmerĂĽberlassung informieren wollen, gibt es zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten.

Quelle: DGUV Arbeit & Gesundheit  http://www.dguv.de/

 

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