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Finanzierung & Geldanlage:
Mit Sicherheit zum Kredit
Kreditsicherheiten gewinnen als wichtige Einflussgröße auf die Kreditkonditionen zunehmend an Bedeutung. Welche Sicherheiten von den Banken wie bewertet werden und worauf Geschäftsführer achten müssen. Die aktuelle Krise hat deutlich gezeigt, welch wichtige Rolle die für einen Kredit bestellten Sicherheiten spielen: Um – nicht nur für die Bank, sondern auch den Darlehensnehmer –unangenehme Überraschungen zu vermeiden, die schlimmstenfalls zur Kreditkündigung führen können, ist der Beleihungswert von Sicherheiten zu ermitteln, wobei je nach Art der Sicherheit unterschiedliche Beleihungsgrenzen existieren. Um für Kreditverhandlungen gewappnet zu sein, sollte man als Unternehmer wissen, wie die gängigen Sicherheiten von Banken bewertet werden.

Die Bewertung von Sicherheiten durch Ermittlung des Beleihungswerts dient der Abschätzung des Kreditrisikos, um aus Sicht der Bank den eventuell ungesicherten Teil eines Kredits und damit das tatsächliche Ausfallrisiko feststellen zu können. Ferner ist die Sicherheitenbewertung auch für die Feststellung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung des Kredits durch die Bank und zur Erfüllung ihrer Meldepflichten gegenüber der Finanzaufsicht erforderlich.

 Beleihungswert: Der Beleihungswert stellt den Wert des Objekts aus Sicht eines Kreditinstituts dar, das dieses Objekt über einen Zeitraum von zehn bis 20 Jahren finanzieren muss. In diesem Zeitraum darf der Marktwert nicht unter den Beleihungswert fallen. Der Beleihungswert stellt also einen „gedämpften Marktwert“ dar.

 Beleihungsgrenze: Die nachfolgende Übersicht zeigt die gängigen Beleihungsgrenzen aus der Sicht verschiedener Kreditinstitute und untergliedert nach der Art der Sicherheit:

Art der Sicherheit

Beleihungsgrenze

Immobilien

(Grundschuld, Hypothek)

- Hypothekenbanken: 60% des Beleihungswerts

 

- Bausparkassen: 80% des Beleihungswerts

 

- Geschäftsbanken: 80% bis 90% des Verkehrswerts

Wertpapiere

- Aktien: Deutsche Standardwerte

- Aktien: Ausländische Standardwerte

- Aktien: Nebenwerte

- Aktien: Spekulative Werte / Derivate

 

Investmentfonds

-     Aktienanteil: < 40%

-     Aktienanteil: -80%

-     Aktienanteil: > 80%

 

Staatsanleihen

-     EU, GB, USA, Kanada

-     andere

 

60% des Börsenwerts

40% des Börsenwerts

30% des Börsenwerts

0% des Börsenwerts

 

 

70% bis 90% des Kurswerts

50% des Kurswerts

40% des Kurswerts

 

 

bis 80% des Kurswerts

(je nach Länderrating
und Währungsrisiko)

Kontoguthaben

Sparguthaben, Festgeld, etc.

100% des Kontostands

 

Lebensversicherungen

90% bis 100% des Rückkaufswerts

 

Bürgschaft

0%, sofern kein Rating vorhanden

 

Beispiel: Ein Kredit über 250.000 Euro ist besichert durch die Verpfändung eines Wertpapierdepots, das im Wesentlichen DAX-Titel beinhaltet. Bei Aufnahme des Kredits hatte das Depot einen Wert von 450.000 Euro. Aufgrund von Börsenturbulenzen fällt der Wert um 30 Prozent auf 315.000 Euro. Der Beleihungswert beträgt dann nur noch 189.000 Euro (60 Prozent von 315.000 Euro). In Höhe von 61.000 Euro ist der Kredit damit aus Sicht der Bank nicht gesichert. Die Bank kann Verstärkung der Sicherheiten verlangen. Wird das Depot jedoch umgeschichtet in Festgeld oder deutsche Staatsanleihen, ist der Beleihungswert ausreichend, die Bank kann keine weiteren Sicherheiten verlangen.

 Nachfordern von Sicherheiten
Die Bank kann die Bestellung beziehungsweise Verstärkung von Sicherheiten verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder der Wert vorhandener Sicherheiten verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung der Bank nicht binnen einer angemessenen Frist nach, kann die Bank das Darlehen nach entsprechender Androhung fristlos kündigen.

Übersteigt der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung (sogenannte Deckungsgrenze) dauerhaft, muss die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in Höhe des die Deckungsgrenze überschreitenden Betrags freigeben. Im Kreditvertrag kann eine andere Deckungsgrenze (beispielsweise 110 Prozent) vereinbart sein. Die Bank ist nicht verpflichtet, von sich aus zu prüfen, ob die Deckungsgrenze überschritten ist und ob damit Sicherheiten freizugeben sind.

Beleihungswerte und -grenzen sollen sicherstellen, dass auch in einem schwierigen Umfeld die Rückzahlung des Kredits durch die Sicherheit gewährleistet ist. Vernünftigerweise sollte man die Beleihungsgrenzen nicht ohne Not „ausreizen“. Verliert eine Sicherheit nämlich später an Wert, müssen zusätzliche Sicherheiten gestellt werden, um eine Kreditkündigung zu vermeiden. Gerade bei verpfändeten Wertpapieren kann eine Umstrukturierung lohnen, um bei dem gleichen Betrag eine höhere Beleihung zu erreichen.

 

Autor: Alexander Knauss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Meyer-Köring, Bonn

 
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