Marketing & VertriebImagefalle Sponsoring
Sportsponsoring als Marketinginstrument ist, zumindest auf den ersten Blick, eine lohnende Investition. Für vergleichsweise wenig Geld wird oft eine große Reichweite erzielt und das positive Image der geförderten Person oder Organisation auf das Image des Sponsors transferiert. So sieht der Idealfall aus. Da Sponsoringverträge wie alle anderen Verträge auch grundsätzlich für den worst case gemacht werden, gehören entsprechende Regelungen zur Wahrung des Interesses des Sponsors mit hinein. Ohne umfassende Anti-Doping-Klausel zum Beispiel, die nicht nur auf das Vorliegen einer positiven Probe abstellt, sollte kein Sponsoringvertrag mehr geschlossen werden. Die Firma Förstina musste von Radprofi Patrick Sinkewitz nach seinem Dopingfall Schadensersatz einklagen. Muss eine Firma wegen imageschädigenden Verhaltens des verpflichteten Sportlers kurzfristig ihre gesamten Werbematerialien für eine Messe neu drucken lassen und den Messestand umgestalten, kann das teuer werden. „Statt Schadensersatz zu fordern, führt eine Vereinbarung von Vertragsstrafen oftmals schneller zum Ziel und entfaltet zudem noch abschreckende Wirkung“, empfiehlt Sylvia Schenk, Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte in Frankfurt. „Auch sonst sollte vertraglich festgelegt sein, welche Absichten der Sponsor mit seinem Engagement verfolgt und dass das positive Image – damit auch das positive Verhalten – der Gesponserten Vertragsgrundlage ist.“ Bei Verträgen, die über einen einzelnen Termin hinausgehen, reichen im Ernstfall punktuelle Reaktionen wie das Entfernen von Werbeplakaten oder das Ausladen eines Sportlers von der Messe nicht mehr aus. Um auch dann größeren Schaden vom Sponsor abwenden zu können, sollten entsprechende Möglichkeiten für eine fristlose Kündigung vereinbart werden. „Unternehmen sollten sich jedoch sehr gut überlegen, wie schnell sie Konsequenzen aus einem Skandal ziehen, damit sich der Rückzug aus dem Sponsoring-Engagement nicht ins Gegenteil umdreht und erst recht ihrem Image schadet“, warnt Sylvia Schenk von Schmalz Rechtsanwälte. „Gerüchte sollten nicht überbewertet, jedoch als Warnsignal gesehen werden. Ein rascher Rückzug aus dem Sponsoring kann aber beispielsweise dann ratsam sein, wenn sich ein Sportler widersprüchlich verhält oder mit einem dopingbelasteten Arzt zusammenarbeitet.“ |




