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Vergütung & Altersvorsorge:
Bei Firmenzusammenschlüssen ist Harmonisierung der betrieblichen Versorgungssysteme dringend geboten
Das Übernahme-Karussell in der deutschen Wirtschaft beschleunigt sich. Bei Firmenzusammenführungen zeigt sich immer wieder, dass die betriebliche Altersversorgung nicht homogen ist. Zumeist haben die Mitarbeiter neu eingebundener Unternehmen Rentenansprüche bei anderen Versorgungswerken aufgebaut. Darauf macht die DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG aufmerksam. Während bei der neu erworbenen Firma zukünftige Betriebsrenten zum Beispiel durch Direktzusagen des Arbeitgebers garantiert wurden, zahlen die Angestellten und Arbeiter des Konzerns eventuell in eine rückgedeckte Unterstützungskasse ein. Ein anderer Betriebsteil sichert seine Mitarbeiter über eine Pensionskasse ab, für andere wiederum gilt eine Betriebsvereinbarung zur mischfinanzierten bAV. Diese unterschiedlichen Durchführungswege und Versorgungssysteme müssen zusammengeführt werden.

Unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Harmonisierung dringend geboten. Mitarbeiter können durch Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, von Tarifverträgen oder dem Betriebsrentengesetz Mitspracherechte bei der Gestaltung der bAV haben. Haftungsfragen entstehen zum Beispiel, wenn unter einem Firmendach ein Wirrwarr aus unterschiedlich finanzierten bAV-Vereinbarungen bei verschiedenen Versorgungsträgern besteht - arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder einer Mischform daraus.

Gerade mittelständische Unternehmen, die im Laufe der Jahre immer wieder mit neuen bAV-Anbietern zusammenarbeiteten, kapitulieren oft vor der Bestimmungsvielfalt und dem Formular-Chaos. Hier sind Spezialisten gefragt, die über eine genaue Bestandsaufnahme zu einer Analyse kommen, auf Grund derer eine Harmonisierung in Angriff genommen werden kann. Dabei muss häufig jede einzelne Personalakte zur Statusfeststellung in die Hand genommen werden. Da die Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung mit ihren steuerlichen und arbeitsrechtlichen Implikationen sehr komplex sind, gibt die Unterstützung durch bAV-Spezialisten den Unternehmen Sicherheit. In der Umstellungsphase nach einer Harmonisierung der Versorgungswerke ist eine individuelle Beratung jedes einzelnen Mitarbeiters unumgänglich.

Quelle: DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG

 
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